Auf Standesämtern (Aufgebotsbestellung, Eheschließung etc.)
Bei Notaren & Anwälten (Eheverträge, Scheidung, Familienrecht etc.)
Bei der Ausländerbehörde
Bei sonstigen Behörden sowie Sozial- und Gesundheitsämtern
In Krankenhäusern, bei Ärzten etc.
Ich bin keine allgemein vereidigte Dolmetscherin gemäß § 189 Abs. 2 GVG. Eine Vereidigung findet beim Termin vor Ort statt.
Fahrtkostenpauschale 70 €/h auf die halbe bzw. volle Stunde ab- /aufgerundet.
Zuzüglich 0,42 €/km Fahrtstrecke jeweils für Hin- und Rückfahrt. Zuzüglich sonstigen Auslagen nach tatsächlichem Aufwand (Parkgebühren, Kopien etc)
Je nach Umfang der Dolmetschertätigkeit kann bei Bedarf auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden.
Alle Preise zzgl. 19% MwSt.
Diese Preisliste hat Gültigkeit ab 01.01.2024